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Heuerabrechnung

Überblick Heuerabrechnung

Deutsche Heuerabrechnung

Die Heuerabrechnung gilt als „Königsdisziplin“ in der Lohnbuchhaltung.

Neben abweichendem Steuer- und SV-Recht gilt es das Seearbeitsgesetz zu beachten. Darüber hinaus sind Tarifregelungen zu beachten. Der HTV See (Heuertarifvertrag) und der MTV See (Manteltarifvertrag) sind Tarifverträge, die zwischen ver.di und dem Verband Deutscher Reeder ausgehandelt werden. Sie finden Anwendung, wenn der Seemann ver.di-Mitglied ist und der Arbeitgeber im VDR-Mitglied ist bzw. wenn die Tarifbindung im Heuervertrag festgelegt ist. Individuelle Tarifvereinbarungen sind möglich.

Unabhängig von der Tarifbindung erfolgt die Sozialversicherungsberechnung nach Durschnittheuern, die die Berufsgenossenschaft Verkehr (Seeschifffahrt) festlegt. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Schifftyp und Fahrgebiet wird nach Abschnitt A (D-Heuer nach Rang) oder Abschnitt G (3-Monats-Durchschnitt) der Kaufffahrtei abgerechnet.

ISR-Abrechnung

Nicht-EU-Seeleute an Bord von deutschflaggigen Schiffen, die in das Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR, „Zweitregister“) eingetragen sind, können nach ausländischen Heimatheuern bezahlt werden. §21 Abs. 4 des Flaggenrechtsgesetzes erlaubt für diesen Personenkreis die Verabredung von ausländischem Arbeits- und Tarifrecht.

Die internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) und der Verband Deutscher Reeder haben aus diesem Grund Mustertarifverträge (GIS Fleet Agreement) über Nettoheuern (GIS wage scale) abgeschlossen.

Durch einen Rentenbefreiungsantrag kann diese „non-EU-Besatzung“ von der Sozialversicherungspflicht teilweise befreit werden, wobei der Arbeitgeber weiterhin einige Lohnnebenkosten zu entrichten hat (U1, U2, UV, Insolvenzgeld).

Wir übernehmen diese Berechnung für Sie!

Internationale Heuerabrechnung

Die internationale Heuerabrechnung berechnet weder Steuern noch Sozialabgaben. Für Reedereien und Crewing-Agenturen ist die Auslagerung aus folgenden Gründen dennoch sinnvoll:

  • Ihre Seeleute erhalten auch bei Mitarbeiterausfall (Urlaub, Krankheit) eine Abrechnung
  • Die internationale Abrechnung erfolgt durch ein zertifiziertes System und ihre ausländischen Seeleute erhalten einen Heuerschein
  • Das Crew Management verbleibt auf Grund der Tonnage-Besteuerung in Deutschland
  • Alle Heuerdaten laufen automatisch in die Finanzbuchhaltung mit ein
  • Abwicklung von Ziehscheinen und Vorschusszahlungen
  • Datenträger für den internationalen Zahlungsverkehr werden von einem zertifizierten System generiert

Besonderheiten der Heuerabrechnung

Seemannskasse

Die Seemannskasse ist eine Pflichtversicherung und eine Art zusätzliche Rentenversicherung für sozialversicherungspflichtige Seeleute, die aus der Seefahrt ausscheiden bevor sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beitragspflicht entfallen bzw. ein Befreiungsantrag gestellt werden. Für die Seemannskasse müssen auf Grundlage der Heuer sowohl arbeitgeberseitig als auch arbeitnehmerseitig Beiträge entrichtet werden und per Beitragsnachweis an die Knappschaft gemeldet werden. Unser System übernimmt diese Berechnung und die Meldung automatisch!

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